martedì, marzo 09, 2021

COVID-19 und Kultusverbot: Übersicht der Restriktionen in EU-Ländern

Irland und Slowenien sind die einzigen beiden Länder der Europäischen Union, in denen die jeweiligen Regierungen alle öffentlichen religiösen Feiern verboten haben. In den anderen Mitgliedsstaaten variieren die Einschränkungen erheblich.

Eine der strengsten Regelungen gilt in Belgien, wo sich bereits Dutzende von Katholiken in Brüssel versammelt haben, um gegen die aktuellen Regeln zu protestieren, die maximal fünfzehn Personen pro Feier zulassen. Der Protest fand vor der Koekelberg-Basilika statt, der fünftgrößten Kirche der Welt, die 8.000 Gläubige fassen kann, gerade um die Absurdität der derzeitigen Beschränkungen zu zeigen.

Die Teilnehmer des Protests sowie Angehörige anderer Glaubensrichtungen forderten die belgische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass die Anzahl der Gottesdienstbesucher, die feiern dürfen, im Verhältnis zur Größe des religiösen Gebäudes steht, wie in anderen Ländern. In den benachbarten Niederlanden gibt es keine Begrenzung. In Frankreich sind es dreißig, in Italien sind es 50% der Kapazität.

Letztes Jahr gab es in Belgien eine der strengsten Restriktionen in Europa: Religiöse Zeremonien wurden verboten, bis die jüdische Gemeinde beim Staatsrat Einspruch erhob, der die übermäßige Strenge der Regeln anerkannte. Im Dezember sah sich die Regierung gezwungen, die Beschränkungen zu lockern und 15 Gläubige pro Feier zuzulassen, ausgenommen den Zelebranten und Kinder unter zwölf Jahren. Trotzdem hat die Entscheidung die größten Religionsgemeinschaften unzufrieden zurückgelassen, und sie hoffen auf eine weitere Lockerung.

In Irland hat der Staat die öffentliche Anbetung gänzlich verboten. In anderen europäischen Ländern gibt es Beschränkungen für die Anzahl der Personen, die Gottesdienste abhalten dürfen, oder lokale oder vorübergehende Verbote, aber kein anderes Land hat öffentliche religiöse Feiern für so lange Zeiträume verboten: mehrere Monate im Jahr 2020 und erneut seit Januar dieses Jahres.

Eine gleichlautende Einschränkung gibt es derzeit nur in Schottland, das allerdings nicht zur Europäischen Union gehört. In Nordirland werden religiöse Zeremonien sowohl von der zentralen als auch von der lokalen britischen Regierung genehmigt, aber die wichtigsten christlichen Konfessionen haben unabhängig voneinander beschlossen, ihre Kirchen bis mindestens zum 5. März geschlossen zu halten.

In Schottland ist das Verbot öffentlicher Gottesdienste unter Beschuss von P. Tom White, Dekan der East St. Alphonsus Church in Glasgow, geraten, der einen Warnbrief an die lokale Regierung geschickt hat: „Ich spreche für so viele in der Kirche, wenn ich sage, dass es sehr wichtig ist, die Menschen während der Pandemie zu schützen“, sagte der Priester. „Das kann und soll aber so geschehen, dass Menschen ihren Wunsch, Gott näher zu kommen und in der Gemeinde zu feiern, in einer Gemeinschaft erfüllen können. Mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen können beide Ziele erreicht werden, wie es in England, Nordirland und Wales der Fall ist.“

Hier finden Sie eine Liste der in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union geltenden Einschränkungen für öffentliche Gottesdienste, zusammengestellt auf der Website von „Re-open EU.“

Kultus vollständig verboten: Irland und Slowenien

Keine spezifischen Grenzwerte (außer für Hygienemaßnahmen): Österreich, Kroatien, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei

Regionale Beschränkungen: Deutschland, Griechenland, Spanien und Portugal

50 % der Kapazität: Italien und Estland

20 % der Kapazität: Lettland

Maximal 500 Teilnehmer: Dänemark

Maximal 50 Teilnehmer: Island

Maximal 15 Teilnehmer: Belgien, Bulgarien

Maximal 8 Teilnehmer: Schweden

Eine Person pro 15 qm: Polen

Eine Person pro 4 qm: Malta

Maximal 10 % der Sitze: Tschechische Republik

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